Verordnung Corona Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Kunden zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens der Einrichtung und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren.
Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung durch die CoronaVO im Bundesland :
Sachsen
Wer erfasst und verwahrt Ihre Daten?
Betrieb | Gasthof "Zum Auer" |
Verantwortlicher (Name) | Alexander Stankus |
Straße | Großenhainer Str.2 |
Postleitzahl | 01468 |
Ort | Moritzburg / Auer |
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Dieses Informationsblatt ist wie folgt nachzulesen:
( ) Aushang
( ) Aushändigung
(x) Vorlage
(x) Homepage
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt.
Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet!
Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt.
Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt.
Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt.
Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Nur wer seine Daten angibt, darf bedient werden.
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